Bitte ausdrucken und ausfüllen. Ganz wichtig, bitte nicht vergessen zu unterschreiben und dann
mit den Edelmetallen zusammen an uns senden.
Dieser Versandschein sollte die wichtigsten Angaben, wie z. B. Name, Anschrift und Bankverbindung enthalten.
Senden Sie uns Ihre Edelmetalle mit dem ausgedruckten Begleitschreiben zu oder kommen Sie einfach persönlich zu uns.
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Gängige Versender und deren Konditionen:
Hermes:
Paket ab 3,65 EUR bis 500,- EUR versichert
Deutsche Post:
Einschreiben ab 2,15 EUR bis 20,- EUR versichert
Paket ab 6,90 EUR bis 500,- EUR versichert
Deutsche Wertlogistik (Direkt Express):
(persönliche Abholung bei Ihnen zu Hause, im Büro usw.)
Wertsendung: max. 5 Kg 16,66 EUR inkl. MwSt bis 2.500,00 EUR versichert
Wertsendung: max. 5 Kg 26,18 EUR inkl. MwSt bis 10.000,00 EUR versichert
Wertsendung: max. 5 Kg 34,51 EUR inkl. MwSt bis 50.000,00 EUR versichert
(alle Angaben und Preise nur zur Information und ohne Gewähr)
Bitte wählen Sie für den Versand einen gepolsterten Umschlag oder ein geeignetes Päckchen und vermeiden Sie Aufschriften wie „Gold, Silber, Schmuck“ oder ähnliches.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Edlmetallankauf
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Sandorah-Luxury.de und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers bleiben solange unwirksam, bis Sandorah-Luxury.de ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Vertragspartners.
§ 2 Zusendung
Zusendungen von Edelmetallen, Münzen, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko des Versenders. Jeder Zusendung muss das Begleitschreiben beigefügt sein, das vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben ist. Das Begleitschreiben kann sowohl heruntergeladen und ausgedruckt, als auch auf dem Postweg beantragt werden. Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Stücke werden von Sandorah-Luxury.de nach bestem Wissen und Gewissen überprüft.
§ 3 Preisangebot
Nach Begutachtung der zugesandten Gegenstände unterbreitet Sandorah-Luxury.de dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege ein entsprechendes Angebot. Grundlage dieses Angebotes ist der von Sandorah-Luxury.de unter Berücksichtigung der aktuellen Börsenkurse und Angebot und Nachfrage bestimmte Tagespreis am Tag des Einganges der angebotenen Gegenstände in den Geschäftsräumen von Herrn Marin. Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung unbeachtet. Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, wird der Gegenstand an die vom Verkäufer genannte Anschrift zurückgesandt. Es besteht grundsätzlich keine Ankaufsverpflichtung.
§ 4 Begutachtung
Damit der Ankäufer (Sandorah-Luxury.de) eine schnelle Begutachtung und Bearbeitung der übersandten oder vorgelegten Gegenstände gewährleisten kann, gestattet der Verkäufer im vorfeld die Begutachtung der übersandten oder vorgelegten Gegenstände. Der Ankäufer (Sandorah-Luxury.de) ist nicht verpflichtet sich vorher mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, soweit abzusehen ist, dass die Gegenstände zwecks Ermittlung des reinen Gold, Silber bzw. Edelmetallwertes bei der Begutachtung teilweise oder vollständug zerstört werden könnten. Eine teilweise oder vollständige Zerstörung des Gegenstandes begründet keinen Anspruch auf das Zustande kommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist. Sollte es vorkommen, das sich unedle Metalle oder Fälschungen bei den übersandten Gegenstände befinden, kann der Ankäufer (Sandorah-Luxury.de) eine Rücksendungsgeühr in Höhe bis zu 10,- Euro vom Verkäufer verlangen. In dieser Gebühr ist das Verpackungsmaterial und die Rückführungskosten (Postdienstleiter) enthalten. Dieser Betrag wird mit dem Ankaufpreis der Angekauften Materialien verrechnet oder der Verkäufer hat den Betrag für die Rückführung zu Überweisen wenn keine Verrechnung möglich ist.
§ 5 Ankauf und Kaufpreiszahlung
Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt durch die Annahme des Verkäufers und einer unterschriebenen Erklärung, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer dem Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen.
§ 6 Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zum Ankauf angebotenen Gegenstände auf den Inhaber (Verkäufer) über, sobald die Gegenstände an das Versandunternehmen (oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) übergeben worden sind.
§ 7 Datenschutz
Sandorah-Luxury.de wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse beachten. Personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages verwendet. Sandorah-Luxury.de gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die die Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages benötigen (z.B. DHL, Hermes).
§ 8 Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf Sandorah-Luxury.de über.
§ 9 Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.
§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist Berlin.